Wir verwenden Cookies und Cookies von Drittanbietern, um den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Durch die weitere Nutzung der Website, stimmen Sie unseren Datenschutzhinweisen zu.

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der dts Trading GmbH

HIER downloaden

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

a) Geltungsbereich allgemein
Für die Benutzung der dts Tankkarte – auch der nachträglich bestellten – sowie im Übrigen zur umfassenden Regelung der Geschäftsbeziehung zwischen der dts Trading GmbH (nachfolgend dts genannt), Gnigler Str. 52, 5020 Salzburg und dem dts Kunden gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des dts Kunden werden nicht anerkannt. Auch nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis zur vollständigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung weiter. Die vorliegende Fassung ersetzt alle früheren Fassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Änderungen
Über Änderungen dieser Bedingungen wird dts den dts Kunden schriftlich unterrichten, ohne dass die geänderten Bedingungen im Einzelnen oder die Neufassung der Bedingungen insgesamt übersandt oder sonst mitgeteilt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die Tatsache der Änderung als solche. Die schriftliche Unterrichtung kann auch auf den Rechnungen erfolgen. Sofern der dts Kunde dem nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung; hierauf wird dts in den Änderungsmitteilungen hinweisen.

2. Rechtswirksamer Beginn der Geschäftsbeziehung
Die Geschäftsbeziehung zwischen dts und dem dts Kunden beginnt, wenn der Antragsteller auf seinen dts Tankkarten Antrag, dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits beiliegen, ein Bestätigungsschreiben der dts, mit dem diese den Antrag annimmt und dem dts Kunden eine oder mehrere dts Karten übersendet. In dem Bestätigungsschreiben räumt dts dem dts Kunden einen bestimmten Verfügungsrahmen und ein bestimmtes Zahlungsziel ein. Der eingeräumte Verfügungsrahmen und das Verfügungsrahmen Zahlungsziel werden Vertragsbestandteil.

3. Verwendungszweck der Tankkarte

a) Verwendung im In- und Ausland
Die dts Tankkarte berechtigt den dts Kunden bei den Tankstellen der dts und bei den vertraglich der dts angeschlossenen dts Partnertankstellen (nachfolgend Partner genannt) im In- und Ausland und den dts Dienstleistungspartnern (nachfolgend Dienstleistungspartner genannt) ausschließlich zu gewerblichen und fahrzeugbezogenen Zwecken bargeldlos und fallweise gegen Barzahlung zu tanken und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

b) Die Lieferungen und Leistungen erfolgen im Namen und für Rechnung der dts.

4. Benützung der Tankstellen
Die Benützung der dts- und Partnertankstellen durch die Karteninhaber oder sonstiger Dritter die mit ihnen in Verbindung stehen, erfolgt auf eigen Gefahr. Jegliche Haftung der dts Trading GmbH oder ihrer Organe soweit rechtlich zulässig, wird ausgeschlossen was hiermit zur Kenntnis genommen wird und als vereinbart gilt. Der dts Kunde bestätigt, über das Verhalten auf den Tankstellen unterwiesen worden zu sein.

5. Sicherheitsvorschriften an Tankstellen
Der dts Kunde hat an der Tankstelle folgende Sicherheitsvorschriften zu befolgen:

  • Das Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer ist verboten!
  • Motor und Fremdheizung sind während des Tankens abzustellen.
  • Allenfalls ausgelaufenes Mineralöl ist sofort mit dem dafür bereitgehaltenem Ölbindemittel zu bedecken!
  • Alle Anweisungen welche bei der Tankkartenausgabe gegeben werden sind zu befolgen!

6. Abnahmefreiheit; Lieferfreiheit und Pflichten von dts

a) Abnahmefreiheit des Kunden
Für den dts Kunden besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der dts Lieferungen und Leistungen oder zur Abnahme bestimmter Mengen.

b) Lieferfreiheit der dts und ihrer Partner
Umgekehrt besteht kein Lieferzwang der dts- und / oder ihrer Partnertankstellen. Insbesondere können bei Auftreten von Versorgungsschwierigkeiten, technischen Problemen oder Änderungen der dts Tankstellen oder des Netzes der dts Partnertankstellen oder der Dienstleistungspartner keine Ansprüche gegen dts geltend gemacht werden.

7. Haftung der dts

a) Innerhalb der durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Geschäftsbeziehung hat die dts grundsätzlich nur Verschulden, d.h. Vorsatz und Fahrlässigkeit (einschließlich Vorsatz und Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen), nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Ziffern 15. und 16. zu vertreten.

b) Keine der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Leistungsbeschreibungen ist als eine von dts übernommene Garantie zu verstehen; dts übernimmt auch sonst keinerlei Garantie. Dts übernimmt im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung als solcher auch kein eigenes Beschaffungsrisiko.

8. Bindung der dts Tankkarte und Nutzungsberechtigung

a) dts Tankkarte
Die dts Tankkarte (vorher und nachfolgend meist als „dts Tankkarte“ bezeichnet) ist an ein einzelnes, dts mitgeteiltes Kraftfahrzeug des dts Kunden einschließlich eines Aufliegers oder Anhängers gebunden. Das berechtigte Kraftfahrzeug ist durch die ihm zugewiesene dts-Nummer ausgewiesen.

b) PIN-Code
Wird an den dts Kunden eine persönliche Identifikationsnummer (PIN-Code) ausgegeben, ist diese vertraulich zu behandeln und darf nur an berechtigte Dritte weitergegeben werden.

c) Missbrauch der dts Tankkarte
Die unbefugte Nutzung der dts Tankkarte kann als Betrug oder als Kreditkartenmissbrauch mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet werden.

9. Benützung der dts Tankkarte

a) Ausgabe der dts Tankkarte
Die Dieseltankstelle - Tankkarte (nachfolgend dts Tankkarte genannt) wird von der dts Trading GmbH, 5020 Salzburg, Gnigler Straße 53, ausgegeben und verwaltet. Die Tankkarte verbleibt im Eigentum der dts.

b) Ausstellung der dts Tankkarte
Dts kann die Ausstellung der dts Tankkarte ohne Angabe von Gründen verweigern.

c) Prüfung der dts Tankkarte
Dts Tankstelle und / oder Partnertankstellen können die Berechtigung des Inhabers der dts Tankkarte prüfen; sie können die Lieferungen und Leistungen ablehnen und die dts Tankkarte einziehen, wenn die vorgelegte dts Tankkarte unbefugt genutzt werden soll, verfallen oder gesperrt ist.

d) Lieferschein- und Belegprüfung
Beim Tanken wird ein Tankbeleg erstellt. Der Beleg ist zu überprüfen, ob die Angaben über die bezogenen Lieferungen nach Art und Menge zutreffend sind.

e) Beleglose Nutzung; Inanspruchnahme der Leistung ohne Kartenvorlage
Bei bestimmten vollständig oder teilweise automatisierten dts Tankstelle und / oder Partnertankstellen wird aus technischen Gründen kein Belastungsbeleg/Lieferschein erstellt. In diesen Fällen erfolgt die Nutzung der dts Tankkarte durch vorschriftsmäßige Benutzung des Kartenterminals oder der sonst vorgesehenen technischen Einrichtungen. Bei weiteren bestimmten vollständig oder teilweise automatisierten dts Partnern und Dienstleistungspartnern, etwa einigen Maut-Strecken, erfolgt die Inanspruchnahme der Leistung der dts oder ihres Partners statt durch Vorlage der Karte allein durch vorschriftsmäßige Benutzung der vorgesehenen technischen Einrichtung (etwa Go-Box).

f) Lieferscheintankung (Faxanweisung)
Verfügt der Kunde (Erfüllungsgehilfe des Kunden) über keine dts Tankkarte, kann der Kunde der Zentrale von dts telefonisch oder per Fax die Ermächtigung geben, seinen Erfüllungsgehilfen tanken zu lassen. Die Abrechnung erfolgt wie bei einer dts Tankkarte.

10. Verlust der dts Karte und Haftung des dts Kunden

a) Diebstahl, Verlust oder sonstiges Abhandenkommen
Diebstahl, Verlust oder sonstiges Abhandenkommen der dts Tankkarte sind der dts unverzüglich unter Angabe der Umstände zu melden, die zum Abhandenkommen geführt haben. Eine polizeiliche Diebstahlsanzeige ist an den dts weiterzuleiten. Kommt die Karte einem Erfüllungsgehilfen des dts Kunden abhanden, so ist er auf Verlangen zu benennen.

b) Haftung
Für die vertragswidrige Benutzung oder den Missbrauch der dts Tankkarte haftet der dts Kunde. Der dts Kunde hat alle ihm zumutbaren Vorkehrungen gegen die vertragswidrige Benutzung oder den Kartenmissbrauch insbesondere dann nicht getroffen, wenn die vertragswidrige oder missbräuchliche Benutzung der dts Tankkarte dadurch erleichtert oder ermöglicht wurde, dass ba) der PIN-Code auf der dts Tankkarte vermerkt oder in sonstiger Weise unmittelbar mit ihr verbunden oder verwahrt wurde,
bb) die dts Tankkarte nicht sorgfältig verwahrt wurde,
bc) die Diebstahl- oder Verlustanzeige nicht unverzüglich nach Entdeckung an den dts weitergeleitet wurde oder
bd) die dts Tankkarte unbefugt an Dritte oder Subunternehmer weitergegeben wurde. Der dts Kunde hat Verletzungen der Sorgfaltspflichten durch Personen, denen er die dts Tankkarte überlassen hat, zu vertreten.

11. Preise, Entgelte, Zahlungsverpflichtung, Abrechnung und Rechnungsprüfung

a) Preise für die Waren - und Dienstleistungen
Für die erbrachten Leistungen berechnet dts grundsätzlich die vor Ort ersichtlichen bzw. taxmäßigen oder üblichen Preise. Die Preise für Kraftstoff berechnet dts jedoch auf der Grundlage der ihr selbst von der Mineralölwirtschaft mitgeteilten und in Rechnung gestellten aktuellen Listen-, Zonen- oder Säulenpreise. Diese können im Einzelfall in einigen Ländern von den an der Tankstelle angegebenen Säulenpreisen (Pumpenpreisen) für die Zahlung vor Ort (sei es bar oder unbar) abweichen. In diesem Fall weicht der von dts berechnete Preis auch von dem Belastungsbeleg (Tankbeleg) ab, der dem Kunden gemäß Ziffer 9. erteilt wird und aus technischen Gründen nur den an der Tankstelle angegebenen Preis ausweisen kann.

b) Entgelte
ba) Für alle vom dts Kunden durch die Nutzung der dts Tankkarte gemäß Ziffer 8. in Anspruch genommenen Lieferungen und Leistungen, die im Namen und für Rechnung der dts erfolgt sind, kann die dts neben den in lit. a) genannten Preisen für die Waren- und oder Dienstleistungen als solche zusätzliche angemessene Entgelte in Form prozentualer Aufschläge oder fester Beträge berechnen.
bb) Für die Überlassung der dts Tankkarte kann dts ein einmaliges und / oder regelmäßiges Entgelt (Kartenbenützungsgebühr) erheben. Dieses Entgelt wird dann durch gesonderte Mitteilung an den dts Kunden mit Wirkung für die Zukunft festgesetzt.
bc) Für den grenzüberschreitenden Einsatz der dts Tankkarte und/oder für sonstige im Zusammenhang mit Kartenverhältnis im In- und/oder Ausland erbrachten Leistungen kann dts gesonderte Entgelte berechnen.
bd) Für alle Aufwendungen, die dts daraus entstehen, dass der dts Kunde seine Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt, kann dts gleichfalls angemessene Entgelte bestimmen (z.B. Kartenverlust oder -sperre, Mahnungen oder Rücklastschriften).
be) Für Bankgebühren und sonstige Kosten, die dts bei Auslandsüberweisungen oder Scheckeinreichungen des dts Kunden entstehen, kann die dts vom dts Kunden Erstattung der ihm berechneten Gebühren oder sonst entstandenen Kosten auch dann verlangen, wenn dies nicht als Entgelt in der aktuellen dts Liste der Service-Aufschläge und -Entgelte aufgeführt ist.

c) Anpassungsvorbehalt
Die dts ist berechtigt, die Service-Aufschläge und -Entgelte nach billigem Ermessen zu ändern und für bisher nicht entgeltpflichtige Leistungen und/oder Aufwendungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden, neu einzuführen und festzusetzen.

d) Zahlungsverpflichtung des dts Kunden
Der dts Kunde ist verpflichtet, der dts alle Forderungen – bestehend aus den in lit. a) genannten Preisen nebst den in lit. b) genannten Entgelten – zu bezahlen, die durch berechtigte Nutzung der dts Tankkarte gemäß Ziffer 9. entstanden sind bzw. erworben wurden, gleich ob die zugrundeliegenden Lieferungen und Leistungen auf dem Tank und/oder Belastungsbeleg angegeben oder die Forderung auf sonstige Weise durch berechtigte Nutzung der dts Tankkarte oder Inanspruchnahme der Leistung ohne Kartenvorlage gemäß Ziffer 9. entstanden ist. Dies gilt auch, soweit der dts Kunde oder sein Erfüllungsgehilfe die dts Tankkarte für private Zwecke eingesetzt oder sie vertragswidrig verwendet hat.

e) Aufrechnung und Zurückbehaltung
Gegen die Ansprüche der dts kann der dts Kunde mit etwaigen Ansprüchen nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

f) Rechnungsstellung
Dts berechnet die Lieferungen und Leistungen laufend oder in Zeitabschnitten. Unabhängig davon, über welche Währung der Lieferschein/Belastungsbeleg ausgestellt ist bzw. – insbesondere bei belegloser Nutzung – in welcher Währung die Lieferung oder Leistung angeboten und in Anspruch genommen wurde, rechnet dts die sich hieraus ergebende Forderung in Euro ab. Die Umrechnung erfolgt gemäß der am Abrechnungstag gültigen Kursnotierung gegenüber dem Euro bzw. – soweit dies nicht möglich ist – nach den Notierungen im Freiverkehr. Findet eine Umrechnung aus anderen bzw. in andere Währungen als den Euro statt, ist die dts berechtigt, zum Ausgleich von Kursänderungsrisiken zwischen Transaktionstag und Fälligkeit der Rechnung einen Kursaufschlag zu erheben.

g) Prüfung der Rechnung und Saldofeststellung
Der dts Kunde hat die dts Rechnungen auf ihre Richtigkeit unverzüglich zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch 1 Monate nach Rechnungsdatum, schriftlich der dts anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist von 1 Monaten nach Rechnungsdatum ist jede Beanstandung ausgeschlossen und der Rechnungssaldo gilt als gebilligt, es sei denn, die Rechnungsprüfung ist ohne Verschulden des dts Kunden unmöglich gewesen.

h) Reklamation wegen der Rechnung
Will der dts Kunde geltend machen, dass eine ihm berechnete Lieferung oder Leistung nicht an einen Nutzungsberechtigten erfolgt und/oder der Belastungsbeleg/Lieferschein durch andere Personen als den dts Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen unter Verletzung der Verwendungsbestimmungen hergestellt worden sei, so hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 1 Monaten nach Rechnungsdatum, unter Angabe aller in der Rechnung beanstandeten Daten, insbesondere des Betrages, der Rechnungsposition und der vollständigen Gründe seiner Beanstandung, der dts schriftlich oder per Telefax anzuzeigen und mögliche Nachweise unverzüglich zu übermitteln. Die Zahlungspflicht und -frist wird durch eine solche Anzeige nicht gehemmt.

i) Prüfung der Beanstandung
Dts wird mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf der Grundlage der ihr vom dts Kunden und vom betreffenden dts Partner mitgeteilten Informationen die Zahlungspflicht prüfen. Eine vorläufig nicht geltend gemachte Forderung ist zu erfüllen, sobald feststeht, dass ein Anspruch des dts Kunden auf Gutschrift nicht besteht. Die vorläufig nicht geltend gemachte Forderung ist, soweit sich die Beanstandung als unbegründet erwiesen hat, von dem dts Kunden ab dem ursprünglichen Fälligkeitszeitpunkt mit Fälligkeitszinsen gemäß Ziffer 12. a) zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugszinssatzes gemäß Ziffer 13. c) im Verzugsfall bleibt unberührt.

j) Lastschriftverfahren
Dts ist nach ihrer Wahl berechtigt, sämtliche Leistungsentgelte im Wege der Abbuchung oder der Einzugsermächtigung einzuziehen. Der dts Kunde ist auf Aufforderung verpflichtet, einen Abbuchungsauftrag oder eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

k) Änderung der Bankverbindung
Der dts Kunde hat jede Änderung seiner Bankverbindung unverzüglich dts schriftlich oder per Telefax mitzuteilen.

12. Fälligkeitszinsen; Verzugseintritt durch Überschreiten des Zahlungsziels

a) Dts berechnet Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über Euribor am Belastungstag oder dem nächsten Bankarbeitstag höchstens jedoch 9,5% per anno.

b) Überschreitet der dts Kunde das ihm in der Annahme seines dts Takkarten Antrags eingeräumte und Vertragsbestandteil gewordene Zahlungsziel und den damit einhergehenden – zusätzlich auf der Rechnung vermerkten – Zahlungstermin, so gerät er ohne Mahnung in Verzug.

13. Verzugsfolgen; Verzugszinsen

a) Gerät der dts Kunde mit der Bezahlung einer (ersten) Rechnung in Verzug, so verfallen sämtliche Vergünstigungen und Zahlungsziele anderer Rechnungen, gleich ob diese schon eingegangen sind oder später eingehen. Solche offenen Rechnungen sind unabhängig von einem darauf etwa vermerkten späteren Fälligkeitstermin sofort brutto für netto zu begleichen. Geht die Zahlung auf eine solche Rechnung nicht innerhalb von drei Tagen, nachdem der Kunde diese Rechnung erhalten hat und Verzug bezüglich der ersten Rechnung eingetreten ist (je nachdem, welches Ereignis später eingetreten ist), beim dts ein, so gerät der dts Kunde auch mit der Begleichung dieser anderen offenen Rechnung in Verzug.

b) Der dts Kunde hat der dts den durch den Verzug entstandenen Schaden, insbesondere die Kosten der Inanspruchnahme von Rechtsanwälten, zu ersetzen.

c) Dts berechnet Verzugszinsen in Höhe von 8% über Euribor, am Tag der Rechnungsstellung; ist das nicht möglich, am nächsten Bankarbeitstag. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

d) Ist der Schuldner mit der Bezahlung mehrerer Rechnungen in Verzug und reicht eine von ihm geleistete Zahlung nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so werden die Schulden (Rechnungen) in der Reihenfolge nach Datum getilgt; insbesondere werden, wenn einzelne Schulden tituliert sind, zunächst die nicht titulierten Schulden getilgt. Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld angerechnet. Etwaige einseitige andere Tilgungsbestimmungen des dts Kunden sind unbeachtlich.

14. Benutzungsverbot, Kartensperre und Kündigungsrecht von dts

a) Benutzungsverbot, Kartensperre und Kündigung der Geschäftsbeziehung durch dts unter Einhaltung einer Frist
Dts kann – auch ohne Nennung von Gründen – jederzeit mit angemessener Frist unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des dts Kunden die Benutzung der dts Tankarte(n) untersagen, die dts Tankkarte(n) bei den Servicepartnern sperren und/oder die Geschäftsbeziehung zum dts Kunden beenden (kündigen).

b) Nutzungsuntersagung, Kartensperre und Kündigung der Geschäftsbeziehung durch dts aus wichtigem Grund
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die weitere Benutzung einzelner oder aller dts Tankkarte( n) und/oder die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung, auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des dts Kunden, für dts unzumutbar ist, kann dts auch fristlos mit sofortiger Wirkung oder mit nach billigem Ermessen bestimmter kurzer Frist die Benutzung der dts Tankkarte(en) untersagen, die dts Tankkarte(n) bei den dts Servicepartnern sperren und/oder die Geschäftsbeziehung zu dem dts Kunden außerordentlich beenden (kündigen). Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
ba) wenn der dts Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, die für die Entscheidung der dts über die Aufnahme der Geschäftsbeziehung von erheblicher Bedeutung waren,
bb) wenn der dts Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Erhöhung einer Sicherheit gemäß Ziffer 18. oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von dts gesetzten angemessenen Frist nachkommt,
bc) wenn es zu Lastschrift-Protesten kommt oder sonst fällige Rechnungen nicht gezahlt werden, es sei denn, der dts Kunde hat dies nicht zu vertreten,
bd) wenn die Einzugsermächtigung oder der Abbuchungsauftrag widerrufen wird,
be) wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des dts Kunden beantragt wird,
bf) wenn eine nicht nur unerhebliche Verschlechterung der Vermögenslage des dts Kunden eintritt oder einzutreten droht, insbesondere sich die über ihn eingeholten Auskünfte nicht nur unerheblich verschlechtern, und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem dts gefährdet ist,
bg) wenn eine dts Tankkarte(n) unbefugt an Dritte weitergegeben wurde oder
bh) bei begründetem Verdacht, dass die dts Tankkarte(n) vertragswidrig benutzt wird.

c) Unterrichtung der dts Servicepartner
Dts ist berechtigt, ihren Partnern und Dienstleistungspartnern die Sperrung der dts Tankkarte(n) und/oder die Beendigung der Geschäftsbeziehung per EDV, durch Übersendung von Sperrlisten oder auf andere Weise mitzuteilen.

d) Generelles Nutzungsverbot in bestimmten Fällen
Dem dts Kunden und seinen Mitarbeitern ist die weitere Nutzung der dts Tankkarte(n) generell, d.h. auch ohne besondere Mitteilung des dts, untersagt,
da) wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird,
db) wenn er zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über seine Vermögensverhältnisse verpflichtet ist,
dc) wenn er erkennen kann, dass die Rechnungen der dts bei Fälligkeit nicht ausgeglichen werden können oder
dd) wenn die Geschäftsbeziehung gekündigt und eine etwaige Kündigungsfrist abgelaufen ist.

15. Gewährleistung

In den Fällen der Eigenlieferungen die im Namen und für Rechnung der dts geschlossen werden, haftet dts für die Mangelfreiheit nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen; diese gelten auch dann, wenn eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert (geleistet) wird oder die Leistung sonst nicht wie geschuldet erbracht wird:

a) Gewährleistungs- und Leistungsstörungsrechte des dts Kunden setzen voraus, dass dieser gelieferte Waren, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, unverzüglich nach Erhalt untersucht und, wenn sich ein Mangel zeigt, dies dts oder ihrem Partner unverzüglich schriftlich oder per Telefax anzeigt. Die Ware gilt als genehmigt, wenn eine M.ngelrüge nicht spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt oder, wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war, binnen 5 Tagen nach der Entdeckung des Mangels schriftlich oder per Telefax bei dts oder ihrem Partner eingegangen ist.

b) Ein Mangel liegt nicht vor bei branchenüblichen Abweichungen der gelieferten Ware von der Bezeichnung im Belastungsbeleg / Lieferschein. Sämtliche M.ngelansprüche und Gewährleistungsrechte einschließlich etwaiger hierauf gestützter Schadensersatzansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit; für Schadensersatzansprüche gilt diese Einschränkung jedoch nicht, sofern und soweit dts zwingend haftet.

c) Bei berechtigten M.ngelrügen ist der dts Kunde berechtigt, seine Ansprüche mit Unterstützung durch dts gegenüber dem betreffenden dts Partner geltend zu machen. Zu diesem Zweck tritt dts seine eigenen Gew.hrleistungsansprüche gegenüber dem dts Partner bereits jetzt an den dts Kunden ab.
Letzteres gilt jedoch nicht, wenn der dts Kunde seine Ansprüche nicht gegenüber dem dts Partner, sondern gegenüber dts geltend macht. Dts wird sich nach besten Kräften um eine den dts Kunden zufriedenstellende Regelung von berechtigten M.ngelrügen durch den betreffenden dts Partner bemühen.

d) Daneben kann der dts Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Schadensersatzansprüche geltend machen, jedoch nur nach Maßgabe folgender Regelungen:

e) Dts haftet für die Mangelfreiheit und die sonstige Erbringung der Leistung wie geschuldet nicht bei fehlendem Verschulden (wobei Verschulden seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen eigenem Verschulden gleichsteht);
ein von dts oder von einem dts Partner im Namen der dts etwa ausnahmsweise übernommenes Beschaffungsrisiko bezieht sich keinesfalls auf die Qualität (mangelfreie Beschaffenheit) der erbrachten Leistung. Bei Verschulden haftet dts wie folgt:

f) Dts haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der dts Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der dts beruhen. Soweit dts keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

g) Dts haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie oder ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzten; in diesen Fällen ist die Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

h) Im Übrigen, d. h. bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten, haftet dts nicht für Sach- oder Vermögensschäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten haftet dts auch nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

i) Haftungen nach gesetzlichen Vorschriften bleiben davon unberührt.

16. Haftung insgesamt

a) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 15. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs– ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen, die nicht in einem Mangel oder einer sonst nicht wie geschuldet erbrachten Leistung liegen, wegen Verzögerung der Leistung oder wegen deliktischer Ansprüche. Auch solche Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn des jeweiligen Anspruchs. Ist die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer oder läuft sie eher ab, so tritt der gesetzlich für die Verjährung bestimmte Zeitraum an die Stelle des einen Jahres. Die hier bestimmte Verjährungsfrist von einem Jahr gilt nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn der Schadensersatzanspruch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der dts oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

b) Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit bleiben unberührt.

c) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dts ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der dts.

17. Einholung von Auskünften; Mitteilungspflicht des Kunden bei Rechtsformänderungen u.ä.

a) Dts ist berechtigt, Auskünfte bei Kreditauskunfteien und den der dts benannten Kreditinstituten einzuholen. In Falle des Zahlungsverzugs können alle den Kunden betreffenden und dem Kreditgeber im Rahmen dieses Geschäftsverhältnisses bekannt werdenden Daten – insbesondere zur Wahrung berechtigter Gläubigerschutzinteressen – an gemeinsame Einrichtungen bevorrechtete Gläubigerschutzverbände, wie z.B. Kreditevidenz oder Inkassoinstitute, weiter gegeben werden.

b) Der dts Kunde ist verpflichtet, Wechsel des Firmeninhabers (des Inhabers seines Unternehmens), das Ausscheiden oder Hinzutreten von Gesellschaftern, das Ausscheiden oder Hinzutreten von Gesch.ftsführern, die Änderung der Rechtsform seines Unternehmens, die Änderung der Anschrift oder der Telekommunikationsverbindungen und/oder die Aufgabe des Geschäftsbetriebs (unter Angabe der künftigen Erreichbarkeit der Inhaber und Gesch.ftsführer) dts unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

18. Sicherheiten

a) Bestellung von Sicherheiten
Dts kann für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung die Bestellung von Sicherheiten verlangen, die ihr Risiko, insbesondere unter Berücksichtigung des dem dts Kunden eingeräumten Verfügungsrahmens, der Anzahl der zur Verfügung gestellten dts Tankkarte(en), der Branche, in der der dts Kunde tätig ist, der über ihn eingeholten Auskünfte und sonstiger Risikobewertungsmaßstäbe, angemessen absichern. Dts kann die Bestellung einer solchen Sicherheit auch dann fordern, wenn dts bei Begründung der Geschäftsbeziehung zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen hat.

b) Erhöhung von Sicherheiten
Dts kann die Erhöhung von gewährten Sicherheiten verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung rechtfertigen, insbesondere wenn

  • dem dts Kunden ein erhöhter Verfügungsrahmen eingeräumt wird,
  • der dts Kunde den ihm eingeräumten Verfügungsrahmen überschreitet,
  • es zu Lastschrift-Protesten kommt oder sonst Rechnungen bei Fälligkeit nicht beglichen werden, es sei denn, der dts Kunde hat dies nicht zu vertreten,
  • sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des dts Kunden nachteilig verändern oder zu verändern drohen, insbesondere sich die über ihn eingeholten Auskünfte nicht nur unerheblich verschlechtern, oder
  • sich sonstige Risiken nach den zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäben erhöht haben.
  • Das Recht, hiernach eine Erhöhung der Sicherheiten zu verlangen, erlischt nicht dadurch, dass dts nicht unmittelbar nach Bekanntwerden der Voraussetzungen hiervon Gebrauch macht.

c) Fristsetzung für die Bestellung oder Erhöhung von Sicherheiten
Für die nachträgliche Bestellung einer Sicherheit gemäß lit. a) Satz 2 oder die Erhöhung einer Sicherheit gemäß lit. b) wird dts dem dts Kunden eine angemessene Frist (in der Regel 14 Tage) einräumen.

d) Bürgschaften und Garantien
Anstelle von Barkautionen nimmt dts – nach seiner freien Wahl – als Sicherheit auch unbedingte, unbefristete Bürgschaften oder Garantien von Kreditinstituten an, in denen der Bürge oder Garant auf die Befreiung durch Hinterlegung verzichtet und sich verpflichtet, auf erstes Anfordern zu zahlen.

19. Kündigungsrecht des dts Kunden

Der dts Kunde kann die Geschäftsbeziehung jederzeit mit der individuell vereinbarten Kündigungsfrist kündigen, bei Fehlen einer diesbezüglichen individuellen Vereinbarung auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Im Kündigungsfall dürfen die dts Tankkarte(en) nicht weiter genutzt werden.

20. Salvatorische Klausel

Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

21. Rechtswahl

Es gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das österreichische Recht, finden keine Anwendung. Dts hat im Rechtsstreit die Wahl, das im Kundenland geltende Recht zugrundezulegen.

22. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung – auch nach deren Beendigung – ist Salzburg, soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dieser Gerichtsstand ist für alle Klagen gegen dts ausschließlich vereinbart.

23. Geltung und Auslegung bei ausländischen Kunden

Für Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Kunden gelten gleichfalls diese in der deutschen Sprache abgefassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die den ausländischen Kunden jeweils übersandte Übersetzung hiervon in der Landessprache oder in der englischen Sprache soll dem besseren Verständnis des Kunden dienen. Im Falle eines Auslegungsstreites hat stets der deutsche Text Vorrang.

dts Trading GmbH
A 5020 Salzburg, Gnigler Str. 52
Tel.: + 43 (0) 662 88 05 45 – 0
Fax: +43 (0) 662 88 05 45 – 15
e-mail:
UID: ATU ATU66958802
Firmenbuchnummer: FN372885k
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg